Die Ausbildung zum Jäger/Jägerin beansprucht bei den meisten Kandidaten sehr viel Freizeit während einem bis zwei Jahren. In den meisten Kantonen wurde die Ausbildungszeit in den letzten Jahren stark der jagdlichen Praxis angenähert. An vielen Orten ist die aktive Mitarbeit im Revier gefordert. Das bedeutet in einem ersten Schritt für den angehenden Jäger/Jägerin, dass Anschluss in einem Jagdrevier gefunden werden muss, in welchem die von der kantonalen Jagdprüfungskommission verlangten «Hegestunden» absolviert werden können.
Die Ausbildung ist in jedem Falle in zwei Themenkreise unterteilt, in einen theoretischen (Kenntnisse über Wild und Natur, Jagdliches Brauchtum, Jagdgesetz, Hundewesen und Waffenkunde) und einen praktischen Teil (Hegestunden, Exkursionen). Zur Ausbildung gehört auch das Schiesswesen, das im Normalfall individuell auf dem Schiessplatz erlernt werden muss. Die Jagdschule unterstützt mit ihren Schiessinstruktoren die KandidatInnen. Die Ausbildung zum Jäger liegt bei den Kantonen. Die Ausbildungszeit und -art wird in Zusammenarbeit mit den kantonalen Sektionen der Jagdverbände organisiert.
Die Prüfung besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. In der Regel ist zuerst stets die Schiessprüfung zu bestehen. Nach erfolgreich absolvierter Schiessprüfung muss die theoretische Prüfung ebenfalls bestanden werden. Erst dann wird die Jagdfähigkeitsausweis den KandidatInnen ausgeteilt.