Die Stiftung Schweizerische Wildtierwarte ist aufgrund ihrer gemeinnützigen Tätigkeit gemäss Art. 56 lit. g DBG sowie § 90 lit. i StG, auf Verfügung des Steueramtes des Kantons Solothurns vom 19. Oktober 2011, von der direkten Bundes-, Staats- und Gemeindesteuer befreit.
Die Steuerbefreiung der Stiftung hat zur Folge, dass alle an sie erfolgten freiwilligen Leistungen von Geld und übrigen Vermögenswerten bei den Steuern abgezogen werden können.
Die Höhe der Abzüge können von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein. Unter folgenden Links finden Sie weitere Informationen:
Datei mit Links auf verschiedene Kantone: https://steuern.lu.ch/....
Aargauische Kantonalbank